Verkaufspreis Unternehmen

 

Bei Bewertungen im Rahmen von Kauf- und Verkaufstransaktionen kann es sich sowohl um vereinfachende Wertermittlungen bis hin zu umfangreichen IDW S 1-Gutachten handeln.

 

Wie hoch ist der Verkaufswert meines Unternehmens?

 

Es gibt viele Gründe für den Verkauf einer Firma, einer Praxis oder von Anteilen an einer GmbH oder einem Unternehmen. Aber egal welcher Grund für den Verkauf Ihres Unternehmens oder von Anteilen spricht - altersbedingter Verkauf, veränderte private oder geschäftliche Umstände oder der Wunsch eine neue Geschäftsidee umzusetzen und Kapital zu generieren - es gibt einiges zu beachten um einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Da ein Unternehmensverkauf für die meisten Verkäufer kein Routinevorgang ist, geben wir Ihnen nachstehend einige Praxistipps zur Unternehmensbewertung geben.

 

Im Zentrum der meisten Unternehmens- oder Anteilsverkäufe steht das Geld - der Verkäufer möchte einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen. Den meisten Verkäufern ist es wichtig, dass das Unternehmen verantwortungsvoll fortgeführt wird und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter erhalten bleiben. Der Verkauf soll schnell und kostengünstig abgewickelt werden. Eine Unternehmensnachfolge steht oft im Spannungsfeld von Geld und Emotion. Nachstehend werden einige Hinweise zur Steigerung des Verkaufswertes Ihrer Unternehmen gegeben.

 

Wie steigere ich den Verkaufswert meiner Firma?

 

Nachstehend zeigen wir Ihnen einige elementare Grundlagen und Bausteine au, die Ihren Firmenwert steigern können:

1. Der richtige Zeitpunkt zum Verkauf: Wenn es sich vermeiden lässt, sollten Sie Ihre Firma oder Ihre Geschäftsanteile nicht übereilt verkaufen. Nehmen Sie sich die Zeit sich über die Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zu verkaufen, zu informieren und den Firmenverkauf zu planen. Nach unserer Erfahrung benötigen Sie in der Regel mindestens ein Jahr Vorlaufzeit um die """Braut zu schmücken""". Dann erzielen Sie einen guten Preis.

 

2. Analysieren Sie Ihr Unternehmen und beheben Sie rechtzeitig gesellschafts- und steuerrechtliche Stolpersteine:

• Lässt sich zum Beispiel Ihr Kundenstamm, Ihre Kredite, bestehende Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten auf einen Käufer übertragen.

• Ist ihr Marketingkonzept, Ihre Produktionsverfahren usw. noch aktuell.

• Sind Patente, Lizenzen und Markenrechte auf einen neuen Eigentümer übertragbar.

• Würde Ihr Management, ihre Fachkräfte und Leistungsträger auf einen neuen Unternehmenseigentümer mit Kündigung reagieren.

• Gibt es langfristige Verträge, die ein neuer Eigentümer nicht kündigen kann, die aber zu einem hohen Fixkostenblock führen.

• Lassen sich Firmenkredite und die Sicherheiten hierfür auf den Unternehmenskäufer übertragen.

• Sind steuerliche Risiken zu erwarten.

 

Ein Käufer zahlt nur für die Unternehmensbestandteile, die sich auf Ihn übertragen lassen und die dann langfristig Gewinne generieren. Sie steigern Ihren Firmenwert, wenn sich Ihr Unternehmen problemlos auf einen neuen Eigentümer übertragen lässt, es also marktgängig ist.

 

3. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen transparent und fair in den Verkaufsverhandlungen: Keiner kauft die Katze im Sack. In der Regel reicht es nicht die letzte Bilanz auf den Tisch zu legen und einen Kaufpreis in den Raum zu stellen.

 

Sie sollten die Höhe Ihres Kaufpreises durch ein Wertgutachten oder zumindest durch eine Wertindikation plausibel begründen können - das schafft Vertrauen für die Verkaufsverhandlungen.

 

So können Sie Ihre Preisvorstellungen in der Due Diligence Prüfung Ihres Käufers begründen. Und Ihr Käufer hat es leichter die den Kaufpreis finanzierenden Banken zu überzeugen - denn hohe Kaufpreise werden meistens vom Käufer fremdfinanziert.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Rubrik "Unternehmensbewertung", hier Seite Dealbewertungen.

 

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