Unternehmensführung und Compliance Financial Services

 

Eine effiziente und effektive Unternehmensführung und -überwachung ist insbesondere im Finanzbereich von zunehmender Bedeutung. Unternehmenssteuerung und unternehmensweites Risikomanagement müssen sich laufend auf veränderte Rahmenbedingungen (Marktgegebenheiten, Geschäftsprozesse) und neue gesetzliche sowie umfangreichere aufsichtsrechtliche Anforderungen (Basel III, MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) und Solvency ll ) anpassen.

 

Es ist heute nicht mehr ausreichend, isolierte Planungs- und Steuerungssysteme sowie interne Kontrollverfahren zu implementieren, die lediglich die Einhaltung der Vorschriften (Compliance) gewährleisten. Ein optimal und effizient ausgerichtetes Compliance System sollte das Management zusätzlich bei strategischen und operativen Entscheidungen unterstützen und einen wertorientierten Erfolgsbeitrag für das Unternehmen leisten.

Unsere Experten decken die wichtigen Themen für das Risikomanagement für Banken, Finanzdienstleister und insbesondere Versicherungsunternehmen ab. Die Prozesse für das Compliance- und Risikomanagement sollten ganzheitlich und umfassend in die Corporate Governance des Unternehmens integriert sein.

 

Unsere Expertise

Die ganzheitliche Betrachtung im Rahmen unserer "Compliance Base" ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Umsetzung der integrierten Risikomanagementprozesse im Unternehmen. Wir analysieren ausgehend von Ihrer unternehmensindividuellen Strategie die erforderlichen Compliance Grundsätze und Soll-Prozesse und setzen diese innerhalb des Unternehmens gemeinsam mit Ihnen um. Neben den rechtlichen Anforderungen und Best-Practice-Lösungen berücksichtigen wir stets Ihre unternehmensindividuellen Gegebenheiten.

 

Unsere Leistungen

• Beurteilung von Compliance- und Risikomanagementsystemen und ihre Umsetzung (MaRisk, Solvency II, Best practice etc.) sowie Einbindung in die Corporate Governance-Grundsätze

• Analyse der branchenspezifischen Kerngeschäfts- und Risikomanagementprozesse

• Analyse und Verbesserung des internen Kontrollsystems (IKS)

• Umsetzung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes

• Strategische Beratung

• Einführung von wertorientierten Managementansätzen

• Analyse der internen und externen Risikoberichterstattung

• Interne Revision oder Qualitätssicherung

• Unterstützung bei der Dokumentation

 

Die neugefassten MaRisk-Regularien für die verschiedenen Finanzdienstleistungssektoren (Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften) haben die Anforderungen an die Unternehmen erneut verschärft. Wir unterstützen Ihr Unternehmen, die aufsichtsrechtlichen Vorschriften entsprechend der unternehmensindividuellen Geschäftsprozesse nach Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt sachgerecht umzusetzen.

 

Ihre Vorteile/Ihr Nutzen

 

Breite Marktexpertise:

Unser Team kann die Unternehmen bei der Umsetzung dieser Anforderungen aufgrund der umfangreichen und tiefgehenden Marktexpertise sowohl im Bereich der Finanzdienstleister als auch insbesondere im Bereich Versicherungen unternehmensindividuell ausgerichtet unterstützen.

Quick Check, Qualitätssicherung MaRisk:

Wir analysieren die Angemessenheit des eingerichteten Compliance- und Risikomanagementsystems und ihre Kompatibilität mit den MaRisk-Vorschriften unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Corporate Governance Ihres Unternehmens. Neben einer Analyse hinsichtlich der Einhaltung der MaRisk-Vorschriften zeigen wir etwaige Verbesserungsmöglichkeiten auf und geben entsprechende Handlungsempfehlungen auf Basis einer wertorientierten Betrachtungsweise.

Analyse der Compliance- und Risikomanagementsysteme:

Unser Team analysiert das eingerichtete Risikosteuerungs- und -controllingsystem im Hinblick der Prozessabläufe wesentlicher Geschäftsrisiken. Auf Konzernebene werden Fragen der gesellschaftsrechtlichen Einflussnahme des übergeordneten Unternehmens sowie die Entwicklung von Grundsätzen für ein gruppenweites Risikomanagement analysiert. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der sachgerechten Umsetzung in Ihrem Unternehmen an und begleiten Sie mit unserer Expertise bei der Durchführung der von Ihnen initierten Projekten an. Darüber hinaus verfassen wir gutachterliche Stellungnahmen zur Klärung spezifischer Einzelsachverhalte im Bereich aufsichtsrechtlicher und handelsrechtlicher Anforderungen an.

Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation:

Wir analysieren und restrukturieren die wesentlichen Organisationsrichtlinien unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vorstellungen unter Einbeziehung der Anforderungen nach den MaRisk-Vorschriften. Wir entwickeln die vorliegenden Einzelvorschriften zu einem Gesamtsystem aus Rahmenanweisungen und liefern Ihnen so eine angemessene First-level-Dokumentation.

Analyse der internen und externen Risikoberichterstattung:

Wir bieten Ihnen eine sachgerechte und unabhängige Analyse Ihres eingerichteten Management-Informationssystems und untersuchen, ob dieses mit den internationalen und nationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie der handelsrechtlichen Vorschriften sowohl nach IFRS als auch nach HGB im Einklang stehen.

 

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